Unternehmen ohne Lernende
Sie sind ein Unternehmen mit Sitz im Kanton Zug und bilden bis heute noch keine Jugendlichen aus.
Hier finden Sie die grundlegenden Informationen, wie Sie Ausbildungsbetrieb werden können.
Sie haben zwei verschiedene Möglichkeiten Lernende auszubilden. Entweder Sie bilden die Lernenden von A - Z selber (in eigener Regie) aus oder Sie arbeiten mit einem Partnerbetrieb bzw. mit einem Verbund zusammen.
Es freut uns sehr, dass Sie sich für die Berufsbildung und damit für die Jugendlichen engagieren wollen.
Voraussetzungen
Betriebliche Voraussetzungen
- Betrieb besteht seit mindestens 2 Jahren (Regelung Kanton Zug)
- Arbeitsplatz / Einrichtungen für den Lernenden
- praktische Arbeiten nach Ausbildungsprogramm
- Art. 5 Reglement/Verordnung
- Modelllehrgang
- externe Teilausbildung möglich
Personelle Voraussetzungen
- Verantwortliche Ausbildungsperson
- Art. 2 Reglement/Verordnung
- Art. 10 BBG
- Besuch des Kurses für Berufsbildner/innen
Gesuch Ausbildungsbewilligung
Das Gesuch zur Ausbildung von Lernenden kann unter 041 728 51 50 bestellt werden.
Die zuständige Ausbildungsberaterin bzw. der zuständige Ausbildungsberater wird die personellen wie betrieblichen Voraussetzungen überprüfen und mit Ihnen einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.