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Lehrvertrag

Der Lehrvertrag ist ein Rechtsgeschäft des Privatrechts und als besonderer Einzelarbeitsvertrag im Obligationenrecht geregelt 
(OR Art. 344 – 346a).
Vertragsparteien Lehrbetrieb und Lernende oder Lernender (gesetzliche Vertretung). Jeder Ausbildungsvertrag wird durch die kantonale Behörde (Berufsbildungsamt) genehmigt. Die Genehmigung ist eine Massnahme zu Sicherung der Qualität in der beruflichen Grundbildung.

Form: schriftlich 

Zwingende Inhalte:
- Berufsbezeichnung und Dauer der Ausbildung
- Lohn
- AHV-Nummer (Kann bei der Wohngemeinde angefragt werden)
- Probezeit
- Arbeitszeit
- Ferien und freie Tage
- Lehrort
- Verantwortliche Berufsbildnerin / Verantwortlicher Berufsbildner 
- Muttersprache

Fakultative Inhalte:
- Berufswerkzeuge und Kleider
- Reisekosten
- Lehrmittel
- Unterkunft und Verpflegung
- Versicherungskosten
- usw.

Der Ausbildungsvertrag kann bei berufsbildung.ch heruntergeladen werden.
Achtung NEU: AHV-Nummer muss zwigend erfasst werden.

 

Anmeldung an die Berufsfachschule:

Schulort im Kanton Zug: Die Anmeldung erfolgt automatisch mit der Eingabe des Ausbildungsvertrag an das Amt für Berufsbildung.

Ausserkantonaler Schulbesuch: Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Weitere Informationen