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Case Management Berufsbildung

Ausgangslage

Für eine wachsende Zahl von Jugendlichen ist der Übergang von der obligatorischen Schule in eine berufliche Grundbildung zu einem Problem geworden. Das hängt einerseits mit den ungenügenden schulischen und sozialen Kompetenzen der Betroffenen zusammen, anderseits mit den gestiegenen Erwartungen der Betriebe und Berufsfachschulen.

Zielsetzung

Das Case Management Berufsbildung soll sicherstellen, dass Jugendliche, deren Einstieg in die Berufswelt gefährdet ist, frühzeitig erfasst und in einen strukturierten Begleitprozess aufgenommen werden. Mit individuell abgestimmten Massnahmen werden sie zu einem nachobligatorischen Abschluss geführt. Ziel ist es, dass bis ins Jahr 2015 mindestens 95 Prozent aller 25-Jährigen einen Berufsabschluss erreichen.

Grundsätze

Bildung vor Arbeit

Arbeitsmarktliche Massnahmen sollen erst dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Integration in die Berufsbildung nicht möglich ist.

Hilfe zur Selbsthilfe

Die Jugendlichen sollen möglichst rasch in der Lage sein, eingenverantwortlich und selbstbestimmt den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft zu entsprechen.

Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Ein Case Manager koordiniert die beteiligten Akteure sowohl über institutionelle Grenzen als auch über die Dauer der Berufswahl und der Grundbildung hinweg.

Voraussetzungen

Die Aufnahme ins Case Management Berufsbildung ist dann
angezeigt, wenn die Gefährdung des Berufseinstiegs mehrere Ursachen hat und deshalb durch eine einzige Beratungsstelle nicht aufgefangen werden kann.

Das Case Management Berufsbildung beginnt frühestens im 8. Schuljahr. Es endet mit der Integration in die Berufsbildung oder nach erfolgreichem Berufsabschluss und Integration in die Arbeitswelt, spätestens mit dem Erreichen des
25. Altersjahres.

Das Case Management Berufsbildung Zug richtet sich ausschliesslich an Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton Zug oder mit einem hier genehmigten Lehrvertrag

Anmeldung

Eine direkte Anmeldung durch die Jugendlichen selbst oder ihre gesetzlichen Vertreter ist nicht möglich. Die Erfassung und Anmeldung der Jugendlichen erfolgt nach vorgegebenen Kriterien durch die verantwortlichen Personen in den Schulen, in den Ausbildungsbetrieben oder in den Fach- oder Beratungsstellen.
Die Aufnahme ins Case Management Berufsbildung ist freiwillig. Der Prozess wird nur dann in Gang gesetzt, wenn die Jugendlichen und bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter schriftlich ihr Einverständnis erklären.