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Anmeldeinformationen

Anmeldeberechtigung

Anmeldeberechtigt sind die verantwortlichen Personen in den Schulen, Ausbildungsbetrieben und in den Amts- Fach- und Beratungsstellen. Die Jugendlichen und ihre gesetzlichen Vertreter können sich nicht direkt anmelden.

Voraussetzungen


Mehrfachproblematik
Die Gefährdung des Berufseinstiegs kann durch eine einzelne Fachperson / Beratungsstelle nicht aufgefangen werden.

Alter
Ab 9. Schuljahr bis zum vollendeten 24. Altersjahr

Wohnsitz
Wohnsitz oder Lehrort im Kanton Zug

Freiwilligkeit
Die Jugendlichen und die gesetzlichen Vertreter sind einverstanden und unterzeichnen die Vollmacht.

Information für Berufsbildner

Verantwortliche in den Lehrbetrieben, Berufsbildner/innen bitten wir, sich in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Case Management Berufsbildung an die zuständigen Ausbildungsberater/innen des Amts für Berufsbildung zu wenden. Die Ausbildungsberater/in erteilen Auskunft und sind bei der Anmeldung gerne behilflich.