Kosten für gelernte Berufsleute
Schulen im Kanton Zug
Für Studierende mit Stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zug oder in einem Zentralschweizer Kanton werden keine Studiengebühren erhoben. Die Studierenden haben ein Materialgeld zu entrichten. Zusätzlich fallen Kosten für Sprachaufenthalte und Diplomprüfungen an.
Liegt der Stipendienrechtlicher Wohnsitz ausserhalb der Zentralschweiz, gibt die zuständigen Stelle Ihres Wohnort Kantons Auskunft über die Kostenübernahme. Anderenfalls wird das Schulgeld in Rechnung gestellt.
Der Stipendienrechtliche Wohnsitz kann mit dem Dokument Personalblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons bestimmt werden.
Ausserkantonale Schulen
Ist der Kanton Zug der Stipendenrechtliche Wohnsitz Kanton, werden die Studiengebüren übernommen. Der Stipendienrechtliche Wohnsitz kann mit dem Dokument Personalblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons bestimmt werden. Das ausgefüllte Formular ist mit den zusätzlichen Unterlagen bei der zuständigen Berufsmaturitätsschule einzureichen.
Nach Prüfung und Genehmigung des Antrages erfolgt die Verrechnung direkt zwischen der Berufsmaturitätsschule und dem Kanton.
Private Schulen
Bei Privaten Schulen muss die Kostenübernahme vorgängig geklärt werden.
Kontakt:
Amt für Berufsbildung
Erich Rosenberg
Tel: 041 728 51 67
erich.rosenberg@zg.ch
