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Kosten lehrbegleitende Berufsmaturität

1. Studiengebüren
Für Lernende aus dem Kanton Zug oder aus einem Vereinbarungskanton werden keine Studiengebühren erhoben. Die Studierenden haben ein Materialgeld zu entrichten. Zusätzlich fallen Kosten für Sprachaufenthalte und Diplomprüfungen an.

2. Kostenbeteiligung an Fremdsprachaufenthalt (bei ausserkantonalem BM-Besuch)
Der Kanton Zug beteiligt sich mit einem Betrag von insgesamt Fr. 1'000.-- pro Lernender und pro Lehre mit Lehrvertrag im Kanton Zug an einem Fremdsprachaufenthalt, der im Rahmen der lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule absolviert werden muss.
Die Kostenbeteilung können alle Lernende mit Wohnsitz im Kanton Zug, sowie ausserkantonale Lernende mit Lehrvertrag im Kanton Zug beantragen, sofern der Fremdsprachenaufenthalt fester Bestandteil des BM-Lehrplanes ist.

Wir bitten Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt an uns zu retournieren.

Amt für Berufsbildung
Chamerstrasse 22
6300 Zug
berufsbildung@zg.ch