Verwaltungsrechtspflege
Die zuständigen Organe gewähren den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegenüber Verwaltungsentscheiden von gemeindlichen und kantonalen Behörden.
Zunächst kann die dazu berechtigte Person die hierarchisch übergeordnete Verwaltungsbehörde, d.h. Gemeinderat und Regierungsrat, anrufen. Diese überprüft als Beschwerdeinstanz die Angemessenheit und Rechtmässigkeit eines Entscheides. Anschliessend kann der Beschwerdeentscheid noch beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Es steht ausserhalb der Verwaltung und kontrolliert die Rechtmässigkeit des Entscheides.
Im Kanton Zug werden Organisation und Verfahren hauptsächlich durch das Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (VRG) vom 1. April 1976 geregelt.