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Übernahme von Privatarchiven

Grundsatz

Das Staatsarchiv ist sehr daran interessiert, für die Zuger Geschichte wichtige Dokumente und Unterlagen aus dem privaten Bereich als Schenkung oder Depot in seine Obhut zu übernehmen, um sie sicher aufzubewahren und den nachfolgenden Generationen zu überliefern: Firmen-, Vereins-, Partei-, Familienarchive, Nachlässe von Einzelpersonen usw. Diese unentgeltliche Dienstleistung gegenüber der Öffentlichkeit verfolgt das Ziel, gefährdete Archive des privaten Sektors vor dem Untergang zu bewahren, weil deren Verlust auch ein Verlust an geschichtlicher Erinnerungsmöglichkeit bedeuten würde. Jede Übernahme wird vertraglich geregelt und hat keine Kostenfolgen. Die von privater Seite übernommenen Archivalien werden hinsichtlich einer sicheren und konservierenden Aufbewahrung genau gleich behandelt wie die staatlichen Archivalien.

Schenkung

Bei einer Schenkung gehen die Eigentumsrechte an den übergebenen Dokumenten und Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Zug über. Die Benützung dieser Dokumente und Unterlagen durch die Öffentlichkeit richtet sich dementsprechend nach den Vorschriften für staatliche Unterlagen.

Depot

Bei einem Depot bleiben die Eigentumsrechte bei der bzw. den deponierenden natürlichen oder juristischen Person bzw. Personen. Das heisst: Ein Depot kann auch wieder zurückgezogen werden. In diesem Fall ist das Staatsarchiv berechtigt, für geleistete Ordnungs-, Verzeichnungs- und Restaurierungsarbeiten Rechnung zu stellen, sofern es den oder die Deponierenden vor Inangriffnahme von grösseren derartigen Arbeiten informiert hat. Die Benützung der deponierten Dokumente und Unterlagen durch die Öffentlichkeit wird vertraglich geregelt. Es liegt im freien Ermessen des bzw. der Deponenten, hinsichtlich des Einsichtsrechts Auflagen oder Einschränkungen (Sperrfristen) zu formulieren.

Kauf

In seltenen Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass das Staatsarchiv angebotene Archivalien käuflich erwirbt.

Möchten Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Wenn Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, stehen wir Ihnen für ein beratendes Gespräch gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich nicht von der Überlegung leiten, Ihre Dokumente seien ja sowieso viel zu unbedeutend. Und denken Sie daran, dass es sich bei solchen Dokumenten sehr häufig um Unikate handelt: es gibt sie nur ein einziges Mal. Wenn sie fortgeworfen und vernichtet werden, lassen sie sich nicht mehr ersetzen.