Navigation
Artikelaktionen

2 Zivilrecht, Zivilprozess, Vollstreckung

22 Beurkundung, Beglaubigung

222 Zivilprozess
   
222.1 Die Zivilprozessordnung (ZPO) für den Kanton Zug vom 3. Okt. 1940 ist durch das Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege vom 26. Aug. 2010 (BGS 161.1) aufgehoben. Der Text der alten ZPO wird wegen Prozessen, die nach bisherigem Recht verlaufen, noch während einiger Zeit im Internet publiziert.