Beglaubigungen und Apostillen
Die Kanzlei stellt Beglaubigungen für das In- und Ausland aus. Für die Gültigkeit im Ausland muss die Unterschrift der Urkundsperson zusätzlich von der Staatskanzlei beglaubigt werden.
Die Kosten für eine Beglaubigung sind:
Fr. 9.- für Anwälte
Fr. 20.- für Privatpersonen
Für Länder, die dem "Haager Übereinkommen" beigetreten sind, dient die "Apostille" als Beglaubigung.
Teilen Sie der Staatskanzlei deshalb immer mit, in welchem Land Sie die Unterschrift vorlegen wollen.
Eine Apostille kostet Fr. 20.-.
