Navigation
Artikelaktionen

Dienst Ermittlungen

Übersicht

Drogen abgepackt in Minigrips

Der Dienst Ermittlungen koordiniert bzw. führt die Ermittlungen strafbarer Handlungen, die sich nicht auf den lokalen Bereich beschränken. Dies insbesondere bei illegalem Betäubungsmittelhandel, Sexualstraftaten (z.B. Vergewaltigungen, sexuelle Handlungen mit Kindern), Eigentumsdelikten (z.B. Einbruchdiebstahl, gravierende Fahrzeug-Delikte), Kapitalverbrechen (z.B. Tötung- und Raubdelikte, Freiheitsberaubung, Körperverletzung) oder bei gemeingefährlichen Verbrechen (z.B. Brandstiftungen).

Dem Dienst Ermittlungen angegliedert sind zudem die Stelle der Jugendbeauftragten, welche sich auf den Bereich der Jugendkriminalität spezialisiert hat sowie die Fachstelle Häusliche Gewalt.

Was versteht man unter "Ermittlungen"?

Eine Ermittlung ist die Erforschung eines Sachverhaltes. Das Ermittlungsverfahren wird grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der polizeilichen Sachbearbeiter hinsichtlich (mutmasslicher) Straftaten geführt. Die Ermittlungen müssen nach dem Legalitätsprinzip aufgrund von Anzeigen oder zureichender Hinweise auf eine Straftat (sog. Anfangsverdacht) aufgenommen werden. Die Polizei hat in diesem Zusammenhang nicht nur nach belastenden sondern auch nach entlastenden Tatsachen zu forschen. Wird das Ermittlungsverfahren abgeschlossen, obliegt es der Staatsanwaltschaft darüber zu entscheiden, ob Anklage erhoben, ein Strafbefehl ausgestellt oder das Verfahren eingestellt wird.