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Waffen

Übersicht

Der Fachbereich Waffen und Sprengstoffe der Zuger Polizei vollzieht die einschlägigen bundesrechtlichen und kantonalen Bestimmungen. Er prüft und entscheidet als Bewilligungsbehörde über Gesuche, führt Kontrollen durch, beantwortet Fachfragen und verzeigt festgestellte Widerhandlungen.

Massgebend ist das Bundesgesetz und die Verordnung zur Bundesgesetzgebung über Waffen, Waffenzubehör und Munition des Kantons Zug.

Das revidierte Waffengesetz, das am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten ist, erleichtert die Bekämpfung des Waffenmissbrauchs. Die wichtigsten Erklärungen, Gesetze und Verordnungen zum Thema finden Sie bei der Zentralstelle für Waffen des Bundesamtes für Polizei. Dort finden Sie auch eine Informationsbroschüre zum neuen Waffenrecht.

Einen Katalog zu häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie auf dieser Seite ganz unten. Wie Sie einen Strafregisterauszug bestellen, erfahren Sie hier.  

Bitte richtigen Sie Ihre Gesuche, die für die kantonale Meldestelle bestimmt sind, an die Zuger Polizei, DLZ Support, Postfach 1360, 6301 Zug.

Formulare

1. Schriftlicher Vertrag

 

2. Waffenerwerb

 

3. Gewerbsmässiges Verbringen von Waffen (Einfuhr)

 

4. Nichtgewerbsmässiges Verbringen von Waffen (Einfuhr)

 

5. Begleitschein

 

6. Europäischer Feuerwaffenpass

 

7. Jungschützen

 

8. Waffenhandelsprüfung

 

9. Waffentragbewilligung

 

10. Nachmeldungen

 

11. Freiwillige Waffenabgabe