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Sprengstoff und Pyrotechnik

Sprengstoff

Im Kanton Zug ist die Zuger Polizei für den Vollzug der eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung und der entsprechenden kantonalen Vollziehungsverordnung zuständig. Zum Beantragen von Bewilligungen oder Erwerbsscheinen für Sprengmittel (z.B. Schiesspulver), wenden Sie sich bitte an die Zuger Polizei. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie beim Bundesamt für Polizei.

Formulare Sprengstoffwesen

Gesuch auf Ausstellung eines Zuverlässigkeitszeugnisses

Lagerverzeichnis für Sprengstoffzünder - elektrisch 

Lagerverzeichnis für Sprengstoffzünder - elektronisch 

Lagerverzeichnis für Sprengstoffzünder - nicht elektrisch

Lagerverzeichnis für Sprengstoffzünder - pyrotechnische

Lagerverzeichnis für Sprengschnüre

Lagerverzeichnis für Sprengstoff

Pyrotechnik

Soweit das Sprengstoffgesetz anwendbar ist, besorgt die kantonale Gebäudeversicherung den Vollzug der Bestimmungen über pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken und überwacht deren Verkehr.

Für Bewilligungen oder Erwerbsscheine für pyrotechnische Gegenstände (z.B. Feuerwerk) wenden Sie sich bitte an die kantonale Gebäudeversicherung.

Gebäudeversicherung Zug
Poststrasse 10
6300 Zug
Tel: 041 / 726 90 90
Fax: 041 / 726 90 99

info@gvzg.zg.ch
www.zug.ch/gvzg

 

Historische Anlässe - Verwendung von Schiesspulver

Gesuch um eine Ausnahmebewilligung für die Verwendung von Schiesspulver für historische Anlässe und ähnliche Bräuche