Weisungen
Weisungen sind Verhaltensvorschriften an die verurteilte Person. Diese Auflagen werden vom Bewährungsdienst durchgeführt und kontrolliert. Weisungen können insbesondere in den Lebensbereichen
- Berufsausübung,
- Aufenthalt,
- Führen von Motorfahrzeugen,
- Schadensersatz
- und ärztliche bzw. psychologische Betreuung
angeordnet werden.
Kontakt
Beatrice Würsch
Massnahmen / Bewährungsdienst
Tel. 041 728 50 13
Fax 041 728 50 19
beatrice.wuersch@zg.ch
