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Weisungen

Weisungen sind Verhaltensvorschriften an die verurteilte Person. Diese Auflagen werden vom Bewährungsdienst durchgeführt und kontrolliert. Weisungen können insbesondere in den Lebensbereichen

- Berufsausübung,

- Aufenthalt,

- Führen von Motorfahrzeugen,

- Schadensersatz

- und ärztliche bzw. psychologische Betreuung

angeordnet werden.

Dauer:

Die Dauer der Weisung entspricht der Probezeit, bzw. der Dauer einer ambulanten Behandlung.

Kontakt

Beatrice Würsch
Massnahmen / Bewährungsdienst

Tel. 041 728 50 13
Fax 041 728 50 19
beatrice.wuersch@zg.ch