Die Verwahrung dient in erster Linie der öffentlichen Sicherheit. Sie wird bei Verurteilten ausgesprochen, die für die Öffentlichkeit eine Gefahr darstellen.
Vollzugsort
Die Verwahrung wird in einer Strafanstalt oder einer Massnahmevollzugseinrichtung vollzogen.
Dauer:
Die Verwahrung ist in ihrer Dauer nicht beschränkt.