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Verwahrung

Die Verwahrung dient in erster Linie der öffentlichen Sicherheit. Sie wird bei Verurteilten ausgesprochen, die für die Öffentlichkeit eine Gefahr darstellen.

Vollzugsort

Die Verwahrung wird in einer Strafanstalt oder einer Massnahmevollzugseinrichtung vollzogen.

Dauer:

Die Verwahrung ist in ihrer Dauer nicht beschränkt.

Kontakt

Beatrice Würsch
Massnahmen / Bewährungsdienst

Tel. 041 728 50 13
Fax 041 728 50 19
beatrice.wuersch@zg.ch