Stationäre Massnahme für junge Erwachsene
Das Ziel einer stationären therapeutischen Massnahme für junge Erwachsene, welche zur Zeit der Tat noch nicht 25 Jahre alt waren und bei welchen die Tatbegehung im Zusammenhang mit einer erheblichen Störung in der Persönlichkeitsentwicklung steht, liegt in der Behandlung dieser Entwicklungsstörung. Dadurch soll der Gefahr der Begehung von weiteren Straftaten durch die verurteilte Person begegnet werden.
Kontakt
Beatrice Würsch
Massnahmen / Bewährungsdienst
Tel. 041 728 50 13
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