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Stationäre Massnahme für junge Erwachsene

Das Ziel einer stationären therapeutischen Massnahme für junge Erwachsene, welche zur Zeit der Tat noch nicht 25 Jahre alt waren und bei welchen die Tatbegehung im Zusammenhang mit einer erheblichen Störung in der Persönlichkeitsentwicklung steht, liegt in der Behandlung dieser Entwicklungsstörung. Dadurch soll der Gefahr der Begehung von weiteren Straftaten durch die verurteilte Person begegnet werden.

Dauer

Die Dauer der Massnahme beträgt höchstens 4 Jahre. Im Falle einer Rückversetzung nach bedingter Entlassung liegt die Höchstdauer insgesamt bei 6 Jahren; in jedem Fall ist die Massnahme nach Vollendung des 30. Altersjahrs des Täters aufzuheben.

Kontakt

Beatrice Würsch
Massnahmen / Bewährungsdienst

Tel. 041 728 50 13
Fax 041 728 50 19
beatrice.wuersch@zg.ch