Navigation
Artikelaktionen

Stationäre Massnahme bei Sucht

Das Ziel einer stationären therapeutischen Massnahme, welcher eine Tatbegehung im Zusammenhang mit einer Sucht oder einer anderen Abhängigkeit zu Grunde liegt, ist die Behandlung dieser Abhängigkeit. Dadurch soll der Gefahr der Begehung von weiteren Straftaten durch die verurteilte Person begegnet werden.

Dauer:

Die Dauer der Massnahme beträgt in der Regel höchstens 3 Jahre. Sind die Behandlungsziele nach 3 Jahren nicht erreicht, kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Massnahme einmal um ein weiteres Jahr verlängern.

Vollzugsort

Die Massnahme wird stationär in einer spezialisierten Instituion oder psychiatrischen Einrichtung vollzogen.

Kontakt

Beatrice Würsch
Massnahmen / Bewährungsdienst

Tel. 041 728 50 13
Fax 041 728 50 19
beatrice.wuersch@zg.ch