Stationäre Massnahme bei Sucht
Das Ziel einer stationären therapeutischen Massnahme, welcher eine Tatbegehung im Zusammenhang mit einer Sucht oder einer anderen Abhängigkeit zu Grunde liegt, ist die Behandlung dieser Abhängigkeit. Dadurch soll der Gefahr der Begehung von weiteren Straftaten durch die verurteilte Person begegnet werden.
Kontakt
Beatrice Würsch
Massnahmen / Bewährungsdienst
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