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Konkordat der Nordwest- und Innerschweiz

Die Schweiz ist in drei Strafvollzugskonkordaten organisiert. Diese regeln den Vollzug von Strafen, Massnahmen und Bewährungshilfen. Damit wird ein einheitlicher Vollzug zwischen den Kantonen gewährleistet.

Der Kanton Zug gehört zum Konkordat der Nordwest- und Innerschweiz.