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Halbgefangenschaft Vollzug

Was ist Halbgefangenschaft?

Die Halbgefangenschaft stellt für Strafen bis zu 1 Jahr die Regelvollzugsform dar. Hauptvoraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis oder eine anerkannte Ausbildung. Während des Vollzugs geht die verurteilte Person weiter ihrer Arbeit/Ausbildung nach, die Ruhe- und Freizeit wird in der Anstalt verbracht.

Vollzug:

Der Vollzug der Halbgefangenschaft findet in der Regel in der Strafanstalt Zug statt, ausnahmsweise aber auch in ausserkantonalen Anstalten und Institutionen. Bezüglich der genauen Vollzugsmodalitäten (Datum Strafantritt, Festlegung Ein-/Austrittszeiten, Kostenbeteiligung, etc.) findet in jedem Fall vorgängig ein Vollzugsgespräch mit dem Vollzugs- und Bewährungsdienst statt.

Kontakt

Ingo Zöllner
Vollzug

Tel. 041 728 50 16
Fax 041 728 50 19
ingo.zoellner@zg.ch