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Gemeinnützige Arbeit

Bei der gemeinnützigen Arbeit handelt es sich um eine sozialverträgliche Strafverbüssung in Form der Leistung von unentgeltlichen Arbeitseinsätzen zu Gunsten von sozialen Einrichtungen und Hilfsbedürftigen. Maximal werden vom Gericht 720 Stunden zum Vollzug angeordnet. 

Kontakt

Ingo Zöllner
Vollzug

Tel. 041 728 50 16
Fax 041 728 50 19
ingo.zoellner@zg.ch