Freiheitsstrafe
Bei Freiheitsentzügen bis zu 1 Jahr ist vom Gesetzgeber der Vollzug in Form der Halbgefangenschaft vorgesehen. Diese Vollzüge erfolgen in offenen Strafanstalten und in speziellen Institutionen. Freiheitsentzüge von über 1 Jahr finden in geschlossenen oder offenen Strafvollzugsanstalten statt.
Der Freiheitsentzug soll den Schutz der Öffentlichkeit gewährleisten und zur Resozialisierung der inhaftierten Personen führen.
