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Bewährungshilfe

Mit der Bewährungshilfe sollen die betreuten Personen vor Rückfällen bewahrt und sozial integriert werden. Neben Betreuungsaufgaben hat die Bewährungshilfe immer auch eine Kontrollfunktion.  

Dauer:

Die Bewährungshilfe dauert entsprechend der Probezeit oder für die Dauer einer ambulanten Behandlung.

Dienstleistungen des Bewährungsdienstes:

Beratung in Fragen von Wohnen, Arbeit, Finanzen, Sucht und Gesundheit. In spezifischen Fragen - wie etwa die Schuldenberatung - weist der Bewährungsdienst die verurteilte Person der entsprechenden Fachstelle zu.

Kontakt

Beatrice Würsch
Massnahmen / Bewährungsdienst

Tel. 041 728 50 13
Fax 041 728 50 19
beatrice.wuersch@zg.ch