Verkehrsregelverletzungen
Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes, welche per 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden die Administrativ-Massnahmen im Strassenverkehr markant verschärft. Insbesondere Rückfälle werden in der Regel massiv härter sanktioniert. Die Administrativ-Massnahmen (Entzüge und Verwarnungen) werden je nach Schwere der Übertretung ausgesprochen. Betreffend Fahren in angetrunkenem Zustand und Geschwindigkeistübertretungen geben die Richtlinien für die Anordnung von Administrativ-Massnahmen einen Anhaltspunkt. Diese so genannten Einsatzmassnahmen werden als Ausgangspunkt angesehen; die konkretete Massnahme wird unter Berücksichtigung aller Tatsachen und Umstände individuell festgelegt. Allerdings ist das Strassenverkehrsamt an die Mindestentzugsdauern gebunden, welche von Gesetzes wegen nicht unterschritten werden können. Unter dem Link Verfahrenskosten finden Sie die Gebühren der Administrativ-Massnahmen.
Weitere Auskünfte zu Administrativ-Massnahmen erhalten Sie unter
Telefon: +41 41 728 50 37.
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| Administrativ-Massnahmen - Informationsblatt |
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| Auszug aus dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Gesetz / Reglement usw. |
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| Einsatzmassnahmen bei Fahren in angetrunkenem Zustand - Richtlinie |
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| Einsatzmassnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitung - Richtlinie |
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