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Ersatzfahrzeug

Die Bewilligung für ein Ersatzfahrzeug kann nur erteilt werden, wenn das Fahrzeug, dem die Kontrollschilder zugeteilt sind, wegen Beschädigungen, Reparaturen, Revisionen oder dergleichen nicht gebrauchsfähig ist. Das Ersatzfahrzeug muss geprüft sein, wenn die letzte Prüfung mehr als zwei Jahre und die erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre zurückliegt.