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Schiffe mit ausserkantonalem Standort / Ferienbewilligung

Ferienbewilligungen auf dem Zuger- und Aegerisee

 

Schiffe mit ausserkantonalem Standort:


Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen sind auf den Zuger Seen bewilligungspflichtig. Die Bewilligung in Form einer Vignette gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des Monats. Sie kann nur einmal pro Kalenderjahr bezogen werden. Die Kosten belaufen sich auf CHF 200.00. Die Vignette kann bei der Seepolizei Zug, Kolinplatz 4, 6300 Zug, 041 728 45 20 oder beim Strassenverkehrsamt des Kts. Zug, Hinterbergstrasse 41, 6312 Steinhausen 041 728 47 11 bezogen werden.

 

Schiffe mit ausländischem Standort:


Ausländische Schiffe müssen vor der Erteilung einer Vignette amtlich geprüft werden. Hierbei müssen die Vorschriften gemäss der Binnenschifffahrtsverordnung eingehalten werden (Verkehrsvorschriften, Ausrüstung, Gewässerschutz, sanitäre Einrichtungen, Haftpflichtversicherung, Führerausweis). Bei der Gültigkeit und Ausstellung gelten die gleichen Vorschriften wie bei den Schiffen mit ausserkantonalem Standort.