Einlösung eines Schiffes
Einlösung eines Schiffes
Sie sind Besitzer eines Schiffes geworden und möchten so schnell wie möglich aufs Wasser. Damit dies möglich wird, sind vorerst einige Punkte zu beachten: Schiffe ab einer Länge von 2,5 Metern müssen eingelöst (immatrikuliert) werden (siehe Ausweis und Kontrollschild). Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Bei gebrauchten, in der Schweiz und im Ausland hergestellten Schiffen
Bei fabrikneuen, im Ausland hergestellten Schiffen
Bei fabrikneuen, in der Schweiz hergestellten Schiffen
Für die Motoren
Gebrauchter Motor
- Kopie des Schiffsausweises auf welchem der entsprechende Motor ersichtlich ist
Fabrikneuer, importierter Verbrennungsmotor
- Abgaszertifizierung nach EU-Richtlinie 94/25*2003/44 EG oder eine Abgas-Bestätigung vom schweizerischen Importeur von Marinemotoren VSIM
Achtung:
Gemäss der Schweizerischen Abgasbestimmung können keine Motoren, die vor dem 1. Januar 1995 produziert wurden, in die Schweiz importiert werden!
