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Einlösung eines Schiffes

Einlösung eines Schiffes

Sie sind Besitzer eines Schiffes geworden und möchten so schnell wie möglich aufs Wasser. Damit dies möglich wird, sind vorerst einige Punkte zu beachten: Schiffe ab einer Länge von 2,5 Metern müssen eingelöst (immatrikuliert) werden (siehe Ausweis und Kontrollschild). Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

Bei gebrauchten, in der Schweiz und im Ausland hergestellten Schiffen


Bei fabrikneuen, im Ausland hergestellten Schiffen


Bei fabrikneuen, in der Schweiz hergestellten Schiffen


Für die Motoren

Gebrauchter Motor

  • Kopie des Schiffsausweises auf welchem der entsprechende Motor ersichtlich ist


Fabrikneuer, importierter Verbrennungsmotor

  • Abgaszertifizierung nach EU-Richtlinie 94/25*2003/44 EG oder eine Abgas-Bestätigung vom schweizerischen Importeur von Marinemotoren VSIM

 

Achtung:

Gemäss der Schweizerischen Abgasbestimmung können keine Motoren, die vor dem 1. Januar 1995 produziert wurden, in die Schweiz importiert werden!