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Kantonaler Führungsstab KFS

Der Kanton ist zuständig für die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen, soweit die Zuständigkeit nicht den Gemeinden obliegt. Zur Vorbereitung und Umsetzung der erforderlichen Massnahmen verfügt der Regierungsrat über den Kantonalen Führungsstab. Der KFS berät dabei die Behörden, setzt die angeordneten Massnahmen um und koordiniert den Einsatz aller Mittel.