SWISSLOS
Allgemeines
Im Kanton Zug hat nur die Genossenschaft SWISSLOS die Bewilligung, Grosslotterien und Sportwetten durchzuführen. Der Anteil unseres Kantons am Reingewinn von SWISSLOS fliesst zu 75% in den Fonds für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke (Lotteriefonds) und zu 25% in den Sport-Toto-Fonds.
Eine Übersicht über die Beiträge unseres Kantons aus dem Lotteriefonds und dem Sport-Toto-Fonds finden Sie auf der Website von SWISSLOS (www.swisslos.ch). Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag aus dem Lotteriefonds bzw. dem Sport-Toto-Fonds.
