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Lotteriefonds

Beitragsvoraussetzungen

Die Gelder des Lotteriefonds können nur für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke verwendet werden. Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem direkten Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet (§ 27bis Lotteriegesetz). Ab einem Betrag von Fr. 5'000.- entscheidet in der Regel der Regierungsrat über die Vergabe. Darunter entscheidet die fachlich zuständige Direktion.

Gesuchsinhalt

Das Beitragsgesuch muss schriftlich eingereicht werden. Es muss folgende Angaben enthalten:

  • Projektbeschrieb
  • Projektbudget und/oder Kostenvoranschlag
  • Finanzierungsplan
  • Kontoangaben mit Einzahlungsschein
  • Kontaktadresse
  • Vereinsstatuten (sofern vorhanden)
  • Vorstandsverzeichnis (sofern vorhanden)
  • Die beiden letzten Jahresberichte und Jahresrechnungen (sofern vorhanden)

 

Die fachlich zuständige Direktion kann weitere Unterlagen einverlangen.

Gesuchseingabe

Pro Vorhaben wird nur ein Gesuch entgegengenommen. Ein falsch adressiertes Gesuch wird von Amtes wegen an die zuständige Direktion weitergeleitet. Gesuche sind entsprechend dem Gesuchsinhalt direkt an eine der folgenden Direktionen zu richten:

Bereich Bildung und Kultur:
Direktion für Bildung und Kultur
Regierungsrat Stephan Schleiss
Postfach 4857
6304 Zug

Bereich Sozialwesen, Jugendförderung und Jugendschutz:
Direktion des Innern
Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard
Postfach 146
6301 Zug

Bereich Gesundheit, Gesundheitsschutz, -förderung und Prävention:
Gesundheitsdirektion
Regierungsrat Joachim Eder
Postfach 455
6301 Zug

Bereich Sicherheit, militärhistorische Bauten und Anlagen:
Sicherheitsdirektion
Regierungsrat Beat Villiger
Postfach 157
6301 Zug

Bereich Berufsbildung, Tourismus, Forschung und Landwirtschaft:
Volkswirtschaftsdirektion
Regierungsrat Matthias Michel
Postfach 857
6301 Zug

Bereich Umwelt, Natur, Landschaft, Naherholung, Architektur und Landschaftsarchitektur:
Baudirektion
Regierungsrat Heinz Tännler
Postfach 857
6301 Zug

Bereich übrige gemeinnützige Projekte:
Finanzdirektion
Regierungsrat Peter Hegglin
Postfach 1547
6301 Zug