Tempo-30-Zonen in Zug teilweise unzweckmässig
MEDIENMITTEILUNG
Tempo-30-Zonen in Zug teilweise unzweckmässig
Der Regierungsrat heisst zwei Beschwerden gegen die Anordnung je einer Tempo-30-Zone in der Stadt Zug teilweise gut. Die Tempo-30-Zonen waren teilweise nicht zweckmässig, weil durch ihre Anordnung ohne die gleichzeitige Vornahme von einschneidenden baulichen Massnahmen das hohe Geschwindigkeitsniveau nicht auf ein Mass gesenkt werden kann, das in einer Tempo-30-Zone tolerierbar ist. Eines der betreffenden Gutachten entsprach zudem nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Der Stadtrat von Zug beschloss für die Quartiere Rötel und Herti/Gartenstadt die Einführung von je einer Tempo-30-Zone. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat am 7. April 2009 (Quartier Rötel) und am 28. April 2009 (Quartiere Herti/Gartenstadt) über die gegen die Anordnung der Zonen erhobenen Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern entschieden.
Das Gutachten, das die Stadt Zug für das Quartier Rötel in Auftrag gegeben hatte, wies zum Teil erhebliche Mängel auf. Das hohe Geschwindigkeitsniveau auf der Lüssirainstrasse und auf der Weidstrasse könnte durch die blosse Signalisierung als Tempo-30-Zone nur sehr geringfügig gesenkt werden. Eine Tempo-30-Zone dürfte daher nur angeordnet werden, wenn gleich-zeitig einschneidende bauliche Massnahmen vorgenommen würden. Andernfalls würden sich die Fussgänger in einer falschen Sicherheit wiegen. Die Stadt Zug plante aber lediglich drei marginale bauliche Massnahmen, die zudem erst ein Jahr nach der Einführung der Tempo-30-Zone hätten ausgeführt werden sollen. Der Regierungsrat musste die Beschwerde gegen die geplante Tempo-30-Zone im Rötelquarttier aus diesen Gründen daher gesamthaft gutheissen.
Das für die Anordnung einer Tempo-30-Zone erforderliche Gutachten betreffend die Quartiere Herti und Gartenstadt vermochte demgegenüber die gesetzlichen Anforderungen knapp zu er-füllen. Die (zu) wenigen geplanten baulichen Massnahmen im Quartier Herti würden aber das heute sehr hohe Geschwindigkeitsniveau nicht in dem Masse senken, dass man nach deren Ausführung und der Signalisation als Tempo-30-Zone auch tatsächlich von einer Tempo-30-Zone sprechen könnte. Der Regierungsrat hatte daher die Beschwerde auf nachstehenden Strassen gutzuheissen: Letzistrasse, St.-Johannes-Strasse, Allmendstrasse, Feldstrasse, Eichwaldstrasse, An der Lorze. Die von der Stadt im Hertiquartier geplanten baulichen Mass-nahmen könnten grundsätzlich auch unabhängig von der Einführung einer Tempo-30-Zone rea-lisiert werden.
Schon fast lehrbuchmässig setzte der Stadtrat von Zug die verkehrswissenschaftlichen Er-kenntnisse aber im Quartier Gartenstadt um. Hier erwiesen sich die geplanten baulichen Massnahmen als ausreichend. Auf gewissen Strassen konnte der Stadtrat zudem gestützt auf das bereits heute tiefe Geschwindigkeitsniveau auf bauliche Massnahmen gänzlich verzichten. Ent-sprechend hat der Regierungsrat die Beschwerde bezüglich des Quartiers Gartenstadt abgewiesen und die Einführung einer Tempo-30-Zone auf nachstehenden Strassen bestätigt: Aabachstrasse (ab Riegel bei Aabachstrasse Nr. 20 bis Feldstrasse), Gartenstadt, Weststrasse, Hertistrasse, Nelkenweg, Fliederweg und Neuweg.
Sicherheitsdirektion
Weitere Auskünfte:
Regierungsrat Beat Villiger, Sicherheitsdirektor Tel. 041 728 50 20
