Navigation
Artikelaktionen

Zuweisungsplanung

Die Planung der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen dient als Grundlage für den vorsorglichen Schutzraumbezug nach einem Gesamtaufgebot des Zivilschutzes.

Mit der Zuweisungsplanung wird der zu schützenden Bevölkerung pro Einwohner ein Schutzplatz im Wohnbereich zugewiesen. Diese planerische Massnahme ermöglicht es, bei einem angeordneten Schutzraumbezug Zeit einzusparen.

Die Zuweisungsplanung stützt sich auf die zum Zeitpunkt der Durchführung der Planung bekannten Zahlen bezüglich der ständigen Wohnbevölkerung und der vorhandenen Schutzplätze.

Die Zuweisungsplanung wurde im Kanton Zug erstmals im Jahre 1994 in allen Gemeinden der Bevölkerung bekanntgegeben. Die Bekanntgabe der aktuellen Zuweisung erfolgt spätestens, wenn die sicherheitspolitische Lage es erfordert.

Interessenten erkundigen sich bei der Zivilschutzverwaltung des Kantons Zug.