Unterhalt Pflichtschutzräume
Es dürfen keine Bauveränderungen an der Schutzraumhülle (Boden, Wände, Decke), der Panzertüre und dem Panzerdeckel sowie am Ventilationsaggregat vorgenommen werden.
Die verschiedenen Teile des Schutzraumes müssen bei einer periodischen Kontrolle zugänglich sein und ungehindert in Betrieb genommen werden können.
Die Schutzraumausrüstung muss im gleichen Gebäude gelagert werden indem sich der Schutzraum befindet.
Das Ventilationsaggregat (VA) sollte mit einer Plastikfolie oder einem Tuch abgedeckt sein (Schutz vor Staub und Schmutz).
Die Anschlussstutzen des Gasfilters müssen verschlossen und plombiert sein. Plomben am Ventilationsaggregat und an der Selbstbefreiungs-einrichtung dürfen nicht entfernt werden.
Nach einem Wassereinbruch oder einem Brand im Schutzraum sollte die Funktionstüchtigkeit geprüft werden.
Periodische Schutzraumkontrolle
Im Turnus von 7 - 10 Jahren führt die Zivilschutzverwaltung eine periodische Kontrolle durch. Der Schutzraum mit allen technischen Installationen wird auf die Betriebsbereitschaft geprüft.
Mängel müssen sofort durch den Eigentümer behoben werden. Fehlende Teile der Schutzraumausrüstung müssen durch den Eigentümer unverzüglich ersetzt werden.
Alle 6 Monate
- Reinigen des Notausstiegschachtes (Gras, Laub usw.)
- Kontrolle Bodenablauf oder Sickerpackung im Notausstieg und Reinigung
- Unterhaltsbetrieb des Ventilationsaggregates ca. 15 Minuten. Drosselklappe voll geöffnet. Der Zeiger des Luftmengenmessers muss die blaue Marke erreichen.
- Bodenablauf im Schutzraum mit Wasser spülen
Betrieb des Ventilationsaggregates im Sommer
An Sommertagen fördert das Ventilationsaggregat (VA) warme Luft in den kühlen Schutzraum. Durch die Abkühlung der Luft erhöht sich die relative Luftfeuchtigkeit im Schutzraum. Werte über 65% rel. Feuchtigkeit sind für die Geräte (Rost) und die im Keller gelagerten Waren ungünstig.
In den Sommermonaten sollte die Lüftung auf die kühlere Nachtzeit verlegt werden.
Häufig festgestellte Mängel
Anlässlich der periodischen Kontrollen werden die nachfolgenden Mängel am Häufigsten festgestellt:
- Die Sickerpackung im Notausstieg/Fluchtröhre ist mit Gras und Laub verschmutzt. Das Regenwasser kann nicht mehr ablaufen.
- Rost an den Metallrahmen und Gehäusen der Panzertüre und Panzerdeckel
- Verhärtete/spröde Gummidichtungen (regelmässiges reinigen mit einem Lappen und einreiben der Dichtung mit einem Silikonstift verlängert die Lebensdauer)
- VA und Gasfilter nicht abgedeckt mit Plastikfolie (verschmutzte Gummiteile weisen eine verkürzte Lebensdauer auf)
- Demontage von Teilen der Ventilationsanlage (Explosionsschutzventil, Ueberdruckventil, Ventilationsaggregat)
- Das Ventilationsaggregat ist durch Waren zugedeckt und kann nicht in Betrieb genommen werden
- Die Panzertüre/Panzerdeckel kann nicht ungehindert geschlossen werden
- Die Verschlusshebel der Panzertüre/Panzerdeckel sind nicht richtig eingestellt und können nicht vollständig geschlossen werden (verhärtete Gummidichtung)
- Holzkeil unter der Panzertüre fehlt (Sicherheit)
Der Hauseigentümer ist verpflichtet, den Schutzraum zu unterhalten und Mängel unverzüglich zu beheben.
