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Periodische Schutzraumkontrolle

Schutzraumtüre

Die periodische Schutzraumkontrolle wird in einem Turnus von ca. 7 Jahren durchgeführt. Sie dient der Werterhaltung und der Einsatzbereitschaft der vorhandenen Schutzräume.

Die Kontrolle wird schriftlich angemeldet. Bei Verhinderung ist der Kontrolleur rechtzeitig zu benachrichtigen und ein neuer Termin zu vereinbaren.

Der Gebäudeeigentümer hat die PSK zu unterstützen und Vorbereitungen für eine behinderungsfreie Funktionskontrolle zu treffen.

 

 Zu den wichtigsten Vorbereitungen zählen:

  • Zutritt zum Schutzraum
  • Freier Zugang zum Ventilationsaggregat, evtl. Schlüssel für Kellerabteil besorgen
  • Betrieb des VA (elektrisch und manuell)
  • Vollständiges Öffnen und Schliessen der Panzertüre und des Panzerdeckels
  • Funktionskontrolle des Überdruck-/Explosionsschutzventils
  • Sichtkontrolle des Bodens, der Wände und der Decke
  • Sichtkontrolle der Schutzraumausrüstung (Liegestellen, Trockenclosett-Sortiment)

 

Der Kontrolleuer kann auf Wunsch Tipps und Hinweise für den Betrieb und den Unterhalt des Schutzraumes geben.

Festgestellte Mängel werden im Protokoll aufgeführt. Das Protokoll ist durch den Hauseigentümer, Verwalter oder Hauswart zu unterzeichnen. Die Behebung der Mängel wird mit einer Verfügung der Zivilschutzverwaltung festgelegt. Bei wesentlichen oder kritischen Mängeln wird eine Nachkontrolle durchgeführt.