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Ersatzabgabe Schutzräume

Wird beim Hausbau kein privater Schutzraum erstellt oder ist der Schutzplatzbedarf im Beurteilungsgebiet gedeckt, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer eine Ersatzabgabe zu leisten. Die Ersatzabgabe ist vor Baubeginn zu entrichten.

Die Ersatzabgabe dient in erster Linie der Finanzierung der öffentlichen Schutzräume der Gemeinden. Sind alle Schutzräume erstellt oder ist deren Finanzierung vollumfänglich mit Ersatzabgaben sichergestellt, so können die verbleibenden Ersatzabgaben für weitere Zivilschutzmassnahmen verwendet werden.