Bauliche Veränderungen im Schutzraumbereich
Sämtliche baulichen Veränderungen im Schutzraumbereich sind bewilligungspflichtig.
Verschalungen von Panzerdeckeln und Panzertüren dürfen nur geschraubt mit Schlitz- oder Kreuzschlitzschrauben montiert werden. Sie sind vor der periodischen Schutzraumkontrolle durch den Eigentümer zu demontieren. Isolationen an Wänden und Decken dürfen ebenfalls nur geschraubt mit Schlitz- oder Kreuzschlitzschrauben befestigt werden. In beiden Fällen sind der Zivilschutzverwaltung die Pläne vor der Ausführung im Doppel zur Genehmigung einzureichen.
Bei Nichtbeachtung dieser Weisungen kann auf Kosten des Eigentümers eine Nachbesserung oder der Rückbau verfügt werden.
Die periodische Schutzraumkontrolle muss ohne Behinderung durchgeführt werden können.
Listen der zugelassenen Zivilschutzkomponenten finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz.
