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Unterhalt Anlagen

Zugang zu einer Zivilschutzanlage

Periodische Anlagenkontrolle (PAK)

 

Die Schutzanlagen im Kanton Zug werden in einem Turnus von sieben Jahren einer periodischen Anlagekontrolle (PAK) unterzogen. Die Betriebsbereitschaft der Schutzanlagen ist eine der Voraussetzungen für die Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes. Die PAK wird durch den Kanton nach Vorgaben des Bundes durchgeführt und

  • dient der Überprüfung der Betriebsbereitschaft der Anlagen, der speziellen Schutzräume und der geschützten Operationsstellen
  • hilft das Verantwortungsbewusstsein des Eigentümers zu stärken
  • schafft günstige Voraussetzungen um bei Katastrophen, in Notlagen und im Fall bewaffneter Konflikte rasch die Betriebsbereitschaft zu erstellen
  • ist ein Mittel zur Überwachung der Berechtigung für die Auszahlung von Beitragspauschalen an den Unterhalt der Schutzanlagen.