Militärdienstpflicht
Allgemeine Militärdienstpflicht
Die Schweizer Armee ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert. Sie beruht auf dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht für alle Schweizer Bürger. Schweizerinnen können sich freiwillig zum Militärdienst melden.
Die allgemeine Militärdienstpflicht beginnt mit dem 20. Altersjahr und endet in der Regel mit dem 34. Altersjahr.
Übergangsrecht Militärdienstpflicht
Folgende Jahrgänge werden aus der Wehrpflicht entlassen:
| Jahr | Jahrgänge |
|---|---|
| 2012 | 1978 (1979 - 1982, wenn Dienstpflicht erfüllt) |
| 2013 | 1979 (1980 - 1983, wenn Dienstpflicht erfüllt) |
Im Übergang, d.h. bis 31.12.2008 leisten AdA, die ihre RS vor dem 31.12.2003 absolviert haben, bis zum vollendeten 34. Altersjahr folgende Dienststage in ADF (Ausbildungsdienst der Formationen):
| Grad | Anzahl Tage |
|---|---|
| Sdt, Gfr | 130 Tage ADF |
| Uof | 160 Tage ADF |
| Höh Uof, Sub Of | 200 Tage ADF (Sub Of bis 36. Altersjahr) |
Dienstleistungspflicht in der Armee XXI
Für Angehörige der Armee mit Mannschaftsgraden und Korporale wird die Regellaufbahn mit 21 Wochen RS und 6 Wiederholungskurse bzw. 18 Wochen RS und 7 Wiederholungskursen definiert. Sofern die absolvierten Dienstleistungen von dieser Regel abweichen, gilt eine Gesamtdienstleistungspflicht von 260 Tagen.
Die neue Gesamtdienstleistungspflicht für Mannschaftsgrade gelangt nur bei Militärdienstpflichtigen zur Anwendung, die ihre Grundausbildung (RS) nach dem 01.01.2004 beginnen.
