Entlassung aus der Wehrpflicht
Per 31.12.2012 werden folgende Sdt und Unteroffiziere mit den Jahrgängen 1978 (1979 - 1982, wenn Dienstpflicht erfüllt) sowie die Sub Of und höhere Uof mit Jahrgang 1976, aus der Armee entlassen.
Die militärische Entlassung findet voraussichtlich am 04.12.2012 statt:
Ort: Stierenmarktareal (Markthalle)
Zeit: Einrücken zwischen 13:00 - 15:30 Uhr (gemäss Marschbefehl)
Tenue: Zivil
Das Aufgebot und weitere Informationen zur Entlassung werden ca. sechs Wochen vor der Entlassung dem Angehörigen der Armee zugestellt.
Sollten Sie zwei Wochen vor dem Entlassungsdatum noch kein Aufgebot erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Militärverwaltung.
Hinweis:
Waffen (Rechtsgrundlage ab 01.04.2005 / 01.01.2010)
Allgemein
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA mindestens 7 Jahre in der Armee eingeteilt war, anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgeben kann (Gesuchsformular ist bei der Zuger Polizei oder
unter http://waffen.fedpol.admin.ch erhältlich und bei der Zuger Polizei einzureichen) sowie:
Überlassung des persönlichen Sturmgewehrs zu Eigentum
Sofern Sie durch Eintragungen im Schiessbüchlein / Militärischer Leistungsausweis nachweisen, dass Sie in den letzten drei Jahren mindestens 2 Mal das Obligatorische Programm und 2 Mal das Feldschiessen 300m absolviert haben, erhalten Sie die Waffenart, mit der Sie die Rekrutenschule
absolviert haben.
