Meldewesen
An- bzw. Abmeldung oder Umzug
Für Ihre militärische An- bzw. Abmeldung oder wenn Sie innerhalb des Kantons umgezogen sind, dann ist es nicht nötig, dass Sie uns Ihr Dienstbüchlein einsenden. Wichtig dabei ist, dass Sie sich korrekt bei Ihrer neuen Wohnortgemeinde an- oder abgemeldet haben.
Bei weiteren Fragen rund um das Militär, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.