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Familiennachzug (Kinder/Lebenspartner) von Schweizer/in, EU-25- und EFTA-Staatsangehörige

  • Familiennachzug infolge Heirat mit Schweizerin / Schweizer
  • Familiennachzug infolge Eintragung der Partnerschaft mit Schweizerin / Schweizer
  • Kurzaufenthalt zwecks Vorbereitung der Heirat oder Eintragung der Partnerschaft
  • Nachzug von Kindern unter 18 bzw. 21 Jahren einer Schweizerin / eines Schweizers