Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit, EU-25- und EFTA-Staatsangehörige
Thema
- Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für EU-8 Staatsangehörige
- Au-Pair-Angestellte, EU-25- und EFTA-Staatsangehörige
- Aufenthalt zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, EU-25- und EFTA-Staatsangehörige
- Aufenthalt über 4 Monate, EU-25- und EFTA-Staatsangehörige
- Dienstleistungserbringer/Entsandte für Arbeitseinsätze über 90 Tage pro Kalenderjahr, EU-25- und EFTA-Staatsangehörige
- Grenzgänger, EU-25- und EFTA-Staatsangehörige
- Kurzaufenthalt einzelne Tage bis max. 120 Tage oder ohne Unterbruch bis max. 4 Monate innerhalb eines Jahres, EU-25- und EFTA-Staatsangehörige
- Kurzaufenthalt zur Stellensuche bis max. 3 Monate, EU-25- und EFTA-Staatsangehörige
- Meldeverfahren, EU-25- und EFTA-Staatsangehörige
- Nebenerwerbstätigkeit als Student, EU-25- und EFTA-Staatsangehörige
- Praktikumsstelle, EU-25- und EFTA-Staatsangehörige
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| Bewilligungspflicht/Meldeverfahren - Merkblatt |
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