Artikelaktionen

Amt für Migration

Kundin am Schalter des Amtes für Migration

Als kantonale Migrationsbehörde vollziehen wir das Ausländerrecht des Bundes und erbringen für unsere in- und ausländische Kundschaft umfassende Dienstleistungen.

Wir sind zuständig, wenn ausländische Personen hier leben oder arbeiten möchten (Einreise/Aufenthalt) oder als Asylsuchende dem Kanton Zug zugewiesen werden (Asyl).

Weiter sind wir dafür verantwortlich, dass unerwünschte Ausländerinnen und Ausländer oder solche, deren Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist, das Kantonsgebiet wieder verlassen (Massnahmen).



Weitere Informationen