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Regierungsrat erhöht Fallpreispauschale für Zuger Kantonsspital

Der Regierungsrat hat die Fallpreispauschale (Baserate) für das Zuger Kantonsspital auf 4'087 Franken festgelegt. Dieser Wert liegt 116 Franken über dem aktuell gültigen Tarif und zwischen den Maximalforderungen des Spitals und santésuisse. Der Entscheid gilt rückwirkend ab 1. Januar 2008.