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Kommissionen
Ständige Kommissionen
Der Kantonsrat ernennt jeweils zu Beginn und für die ganze Amtsdauer die fünf ständigen Kommissionen.
Kommissionen mit ständigem Auftrag
Diese Kommissionen sind für eine Amtsdauer bestellt und werden für ein bestimmtes Sachgebiet vom Kantonsrat mit der Vorberatung von diesbezüglichen Geschäften betraut.
Nichtständige Kommissionen
Diese Kommissionen werden für einzelne Sachgeschäfte eingesetzt. Die Zusammensetzung dieser Kommissionen werden in den Protokollen des Kantonsrates publiziert.