Berufsausbildung
3-jährige Grundausbildung zur dipl. Rettungssanitäterin HF / zum dipl. Rettungssanitäter HF
Der RDZ kann jedes Jahr jeweils eine Auszubildende / einen Auszubildenden für die 3 jährige Grundausbildung zur dipl. Rettungssanitäterin HF / zum dipl. Rettungssanitäter HF unter Vertrag nehmen. Die Selektion dafür beginnt jeweils im September des Vorjahres. Die Lernenden werden während der gesamten Ausbildung von einer Praxisbegleiterin / einem Praxisbegleiter betreut. Einsätze werden systematisch nachbesprochen und anhand von schriftlichen Reflexionen verarbeitet. Regelmässige Weiterbildungen und Übungen sowie die enge Betreuung garantieren eine solide Ausbildung.
Anstellungskriterien für Auszubildende im RDZ
- Mindestens 22 Jahre alt
- Abgeschlossene Sekundarstufe II, d.h. 3 bis 4 jährige Berufsausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, Fachmittelschule (FMS), Matura oder vergleichbarer Abschluss
- Fahrausweis Kat. B (erwünscht Kat. C oder C1 mit Code 121 oder Code 122)
- Gesundheitliche (körperliche und psychische) Eignung
- Reife und überzeugende Persönlichkeit
- Keine Vorstrafen, keine Drogenabhängigkeit, keine hängigen oder abgeschlossenen Strafverfahren, insbesondere wegen Fahren in angetrunkenem Zustand (FIAZ)
- Bestandene Aufnahmeprüfung an der Emergency Schulungszentrum AG
