Grenzsanität
Alle in die Schweiz einreisenden Personen des Asylbereichs werden über das Schweizer Gesundheitssystem, über Tuberkulose, über Impfungen nach dem Schweizerischen Impfplan und (ab 16 Jahren) über den Schutz vor HIV/Aids informiert. Sie werden durch eine Pflegefachperson u. a. nach Symptomen der Tuberkulose befragt und nötigenfalls ärztlich weiter abgeklärt. Eine indizierte Behandlung wird in den Kantonen durchgeführt. Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen nicht mehr auf Tuberkulose untersucht werden.
