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Übertragbare Krankheiten

Foto: Schutz vor übertragbaren Krankheiten

Die Epidemiengesetzgebung verpflichtet Bund und Kantone zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Der Kantonsarzt leitet die Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Verordnungen regeln die Meldung des Auftretens solcher Krankheiten, die Meldekriterien und Meldefristen.