Schulärztliche Dienste
Jede Gemeinde bezeichnet eine Schulärztin oder einen Schularzt. Sie unterstehen der Schweigepflicht. Sie beraten die Schulbehörden und überwachen den Gesundheitszustand aller Schüler. Die Untersuchung der Schüler findet dreimal statt: Im Kindergarten, im 4. und 8. Schuljahr. Zur Untersuchung gehört die Kontrolle der durchgeführten Impfungen. Der Kantonsarzt nimmt im Zusammenhang mit den gemeindlichen medizinischen Diensten Koordinationsaufgaben wahr. Er ist fachtechnischer Vorgesetzter der Schulärztinnen und Schulärzte.
Den schulzahnärztlichen Dienst und die Tätigkeit der Schulzahnpflegeinstruktorinnen regeln die Gemeinden.
