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Koordinierter Sanitätsdienst (KSD)

Koordinierter Sanitätsdienst

Das Konzept des Koordinierten Sanitätsdienstes wurde 1997 von allen 26 Kantonsregierungen und vom Bundesrat gutgeheissen. Im KSD arbeiten Armee, Zivilschutz (Bevölkerungsschutz) und zivile Organisationen zusammen, um bei ausserordentlichen Ereignissen die bestmögliche Versorgung gewährleisten zu können. Aufgabe des KSD ist es, die personellen, materiellen und einrichtungsmässigen Mittel jener zivilen und militärischen Stellen zu koordinieren, die sanitätsdienstliche Massnahmen zu planen, vorzubereiten und durchzuführen haben.