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Heilmittelkontrolle

Mörser

 

Die Heilmittelkontrolle übernimmt Vollzugsaufgaben im Rahmen der kantonalen Zuständigkeit zum Schutze der Gesundheit mit dem Ziel, nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel in den Verkehr zu bringen (z.B. Schutz vor Fälschungen, zweckentsprechende und massvolle Anwendung).

Dazu gehören:

  • Der Vollzug und die Überwachung der Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Heil- und Betäubungsmittelvorschriften.
  • Die Überwachung der im Heilmittelbereich tätigen Personen und des gesamten Heilmittelverkehrs in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) und weiteren Behörden.
  • Das Erteilen der im Heilmittelbereich erforderlichen Bewilligungen mit Inspektionen zur Überprüfung der fachgemässen Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln.